Ausfuhranmeldungen dürfen nur noch in elektronischer Form erstellt werden!
Seit dem 1.Juli 2009 muss das altbewährte, schriftliche
Ausfuhrverfahren durch das elektronische Ausfuhrverfahren zwingend ersetzt
werden! Das bekannte Einheitspapier wird somit abgelöst und darf nur noch in
dringenden Ausnahmefällen mit zwingendem Grund nach Rücksprache mit dem
Zollamt verwendet werden. Mit Hilfe des IT-Verfahrens ATLAS können wir in
Zukunft noch schneller Ausfuhranmeldungen für Sie erstellen und diese mittels
sicherer Datenübertragung zur zuständigen Ausfuhrzollstelle senden! Von
dort erhalten wir die Ausfuhranmeldung mit den erforderlichen MRN-
Referenznummern zurück. Je nach Anmeldungsart kann die Sendung noch taggleich
am Amtsplatz gestellt oder kann, bei Gestellung außerhalb des Amtsplatzes,
(wenn bis 15. Uhr angemeldet wurde) am nächsten Tag bis mindestens 10.00 Uhr
am Verladeort bereit gestellt werden. Sendungen mit Werten über € 3.000 sind
einer dieser beiden Prozeduren zu unterwerfen!


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