Es ist wieder soweit - Ferienreisezeit - LKW-Fahrverbotszeit!
Damit die auf den Autobahnen verkehrenden Urlauber an den
Wochenenden nicht durch LKWs behindert werden, müssen wir mit den LKWs runter
von den Autobahnen.
Obwohl wir neben der KFZ-Steuer für den Erhalt und Bau
der Straßen kräftig mit 19 Cent pro Kilometer
den Staat sponsern, dürfen wir in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August 2010 an
den Samstagen zwischen 7.00 Uhr morgens und 20.00 Uhr abends auf den meisten
Routen nicht fahren!
Das Fahrverbot gilt für alle LKW mit einem
Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie LKWs mit Anhänger. Gesperrt sind
Teilstücke der wichtigen Autobahnen (A1 bis A10, A45, A61, A81, A92, A93,
A99, A215, A831, A980, A995). Die Regelung gilt auch für die zwei
Bundesstraßen B31 und die B96. Die A14 (Magdeburg-Dresden) und die A38 sind
nicht betroffen.
Ausgenommen sind solche Transporte, die frische
Lebensmittel fahren.
Doch nicht nur in Deutschland gilt so ein Verbot. Auch
in Österreich, Italien, Frankreich, Tschechien und Polen gibt es solche
Einschränkungen.
Fazit für Ihre Direkttransporte mit höheren
Gewichten oder Maßen: wir finden fast immer einen Weg, z.B. alternativ
mit einem LKW 7,5to und einem zusätzlichen Fahrzeug!
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