GEFAHRGUT GGVS / ADRTrotz der allgemein auf Europas Straßen gültigen ADR-Bestimmungen gibt es in Österreich und der Schweiz Wichtiges zu beachten. Die Mindermengenregelung für Sendungen mit weniger als 1000 Gefahrgutpunkten ist bei diversen Tunneldurchfahrten nicht gültig bzw. ausreichend. Hier hat nationales Recht Vorrang und das bestimmt, dass für die Durchfahrten zumindest die ADR-Bestimmungen einzuhalten sind, also komplett Gefahrgutausstattung mitzuführen ist und die Gefahrguttafeln am Fahrzeug vorhanden und aufgeklappt sein müssen sowie der Fahrer über einen gültigen ADR-Schein verfügen muss! Dies ist insofern für die kleinen Gefahrgutsendungen wichtig, die man üblicherweise mit einem PKW-Kombi fahren würde. Da diese Fahrzeuge bei uns über keine Gefahrguttafeln (die fest am Fahrzeug montiert sein müssen) verfügen, müssen solche Direktaufträge mit der Fahrzeugkategorie Transporter kalkuliert und durchgeführt werden!
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